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Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V.

Fliegen & Fliegen lernen

Foto eines Segelflugzeugs, das in der Thermik kreist

Ausschreibung

Ausschreibung.pdf

Ausschreibung zur 21. Dörnberg Segelflugwoche im PDF-Format

 

1. Zweck

  • Förderung des Streckensegelfluges
  • Förderung der fliegerischen Kameradschaft und des Erfahrungsaustausches
  • Förderung des fliegerischen Nachwuchses

2. Veranstalter

Veranstalter ist die Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V., Auf dem Dörnberg 11, 34289 Zierenberg

Wettbewerbsleiter: Klaus Viehmann, Fauststrasse 2, 34125 Kassel

3. Termin und Ort

Die Segelflugwoche findet in der Zeit vom 8. bis 15. Mai 2010 auf dem Segelfluggelände "Zierenberg a. d. Dörnberg" statt.
Anreisetag ist Freitag, der 7. Mai 2010. Teilnehmer können sich ab 16.30 Uhr bei der Wettbewerbsleitung anmelden.

Eröffnungsbriefing: 07. Mai 2010 um 20.00 Uhr, Tagesraum im Fliegerlager. Die Teilnahme ist Pflicht!

Tägliches Briefing ab 8.05.10:   09.30 Uhr

Letzter Wertungstag: 15.05.10   Siegerehrung: ab 20.00 Uhr

4. Grundlagen und Regeln

4.1  Für die Austragung des Wettbewerbs sind maßgebend:

  • Wettbewerbsordnung des DAeC
  • Indexregelung des DAeC
  • Diese Ausschreibung bzw. Ausführungsbestimmungen zu diesem Wettbewerb.

4.2  Die "Dörnberg Segelflugwoche" ist eine geschlossene Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind nur die dem Veranstalter gemeldeten Teilnehmer.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Für die Dörnberg Segelflugwoche:
    Alle Segelflugzeugführer, auch außerhalb des Hessischen Luftsportbundes e.V. (HLB) 

4.3  Für jedes Segelflugzeug können mehrere Piloten gemeldet werden.
Mitflieger in Doppelsitzern können beliebig oft wechseln.

4.4  Jeder Segelflugzeugführer ist für die Ordnungsmäßigkeit seines Gerätes, seiner Lizenzen, Berechtigungen und Versicherungen eigenverantwortlich. Die gesetzlichen Bestimmungen und behördliche Auflagen sind in jedem Fall einzuhalten.
Die Teilnehmer müssen eine gültige Nennung abgegeben haben und im Besitz eines gültigen Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer mit der Startart Windenstart  - bei Verwendung von Selbststartern die Startart Selbststart sein.
Ein gültiges Tauglichkeitszeugnis muss vorliegen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu vielen Meldungen die Anzahl der teilnehmenden Flugzeuge zu begrenzen.
Die Vergabe erfolgt dabei in der Reihenfolge der eingegangenen Nennungen.

4.5  Startart:

Die Wettbewerbsstarts erfolgen per Winde oder Selbststart.

4.6  Beurkundung und Auswertung:

Die Beurkundung von Start, Abflug, Umrundung, Überflug und Landung erfolgt ausschliesslich mit IGC-zugelassenen Flugdatenloggern und – soweit nichts anderes bestimmt wird - in Übereinstimmung mit dem "Code Sportiv", Sektion 3, Klasse D, der FAI und der "Ordnung für deutsche Segelflugmeisterschaften" in der jeweils letztgültigen Fassung.

Lokale Ausführungsbestimmungen, insbesondere Regelung des Abflugverfahrens und der Flugauswertung über Loggersysteme behält sich der Ausrichter vor. Sie werden im Briefing angegeben.

Fotodokumentation ist nicht vorgesehen.

Zum Erfassen der Flugdaten ist es unerlässlich, dass jeder Teilnehmer für das in seinem Segelflugzeug benutzte System das entsprechende Übertragungskabel und Netzteil auf eine gängige PC- Schnittstelle (Parallel/seriell/USB) bereitstellt.
Vorzugsweise werden die IGC- Files jedoch auch auf Flashkarten, Disketten oder ähnliches akzeptiert.

4.7  Der erstmalige Einflug in einen beschränkten Luftraum wird in der Wertung mit einer Landung am Einflugpunkt bestraft.
Im Wiederholungsfall erfolgt die Disqualifizierung für den entsprechenden Wertungstag.

4.8  Die "Dörnberg Segelflugwoche"  wird nach den hier aufgezählten Grundlagen und Regeln durchgeführt.
Abweichungen können sich aus organisatorischen oder meteorologischen Gründen ergeben.
Sie werden im Briefing bekannt gegeben.

4.9  Aus organisatorischen Gründen ist für die OLC- und DMSt- Meldung der Flüge jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

5.  Klasseneinteilung (nach DAeC- WO) und Wertungsverfahren

Nach Möglichkeit wird in den folgenden Klassen geflogen:

  • Clubklasse
  • Doppelsitzerklasse
  • Standardklasse
  • FAI- 15 und 18m Klasse

Die Mindestteilnehmerzahl pro Klasse sollte bei Meldeschluss 5 betragen.
Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, bei weniger als 5 Meldungen pro Klasse dem jeweiligen Teilnehmer dem Index seines  Segelflugzeuges gemäß die passende Klasse zu empfehlen oder bei zu geringer Anzahl von Meldungen Klassen gemeinsam und mit Indexwertung fliegen zulassen. (Entscheidung beim Eröffnungsbriefing)

Motorisierte Segelflugzeuge sind zugelassen, wenn ein Dokumentationssystem mit Überwachung der Motorlaufzeit verwendet wird oder die Motorbenutzung bei jedem Wertungstag ausgeschlossen werden kann.

6. Ausrüstung

Neben der normalen Instrumentierung wird ein 720- Kanal- Funkgerät zur Standardausrüstung vorausgesetzt.
Folgende Frequenzen sind vorgesehen:

  • 122,300 MHz   "Dörnberg-Start"
  • 123,400 MHz   Rückholerfrequenz

Der Einbau von GPS- Geräten ist zulässig, Blindfluginstrumente sind nicht zulässig.
Das Kollisionswarngerät "Flarm" oder ähnliche sind zugelassen und werden dringend empfohlen!

Es ist eine Wettbewerbskennzeichnung gemäß WBO erforderlich.

7. Meldungen

Die Meldungen sind auf dem beigefügten Meldebogen vorzunehmen und an folgende Adresse zu richten:

  Klaus Viehmann
  Fauststrasse 2
  34125 Kassel
  klavirem@aol.com

Meldeschluss ist der 15. März 2010!
Die Nenngebühr muss spätestens zum 15. März 2010 auf das im Meldebogen angegebene Konto eingegangen sein.

8. Gebühren

Die Nenngebühr pro Flugzeug beträgt   80,00 Euro
Die ermäßigte Nenngebühr für Einkommenslose beträgt:   40,00 Euro
Windenstart:   5,00 Euro

Übernachtungsgebühr für die Dauer der Veranstaltung inkl. Strom und Wasser:

  • Wohnmobil / Wohnwagen:   30,00 Euro 
  • Zelt:   20,00 Euro

Übernachtung in den Gemeinschaftsräumen pro Nacht:

  • Erwachsene:   5,00 Euro
  • Einkommenslose:   3,00 Euro

9.  Sonstiges

Die Vereinskantine im Fliegerlager ist während der Veranstaltung geöffnet. (Frühstück, Mittag- und Abendessen möglich).

10. Haftung und Rechtsweg

Der Teilnehmer/ verantwortliche Luftfahrzeugführer erklärt mit Abgabe der Meldung, dass er - ausser in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.
Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennt.
Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Flugsportvereinigung Kassel- Zierenberg e.V.

gez. Klaus Viehmann
(Wettbewerbsleiter)