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Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V.

Fliegen & Fliegen lernen

Foto eines Segelflugzeugs, das in der Thermik kreist

Flugbetriebsordnung Modellflug

der Flugsportvereinigung Kassel - Zierenberg e. V. für das Modellfluggelände "Langes Feld ", Kassel - Niederzwehren

 

A) Allgemeines

 

1.   Der Flugbetrieb auf dem Modellfluggelände wird geregelt durch:

      - LuftVG                 Luftverkehrsgesetz

      - LuftVO                  Luftverkehrsordnung

      - LuftVZO                Luftverkehrszulassungsordnung

      - NfL I 76/08            Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg

                                   von Flugmodellen gemäß §16 LuftVO

      - NfL II 70/04           Lärmverordnung für Luftfahrzeuge LVL

      - Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde

      - Mietvertrag

      - Aufstiegsgenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel

 

2.   Jedes Mitglied hat zu Sicherheit und Ordnung beizutragen. Jede missbräuchliche Benutzung des Platzes ist untersagt. Bei Trockenheit ist im Umgang mit Feuer besondere Sorgfalt geboten.

 

3.   Das Betreten des Flakstandwalles ist wegen Absturzgefahr untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.

 

4.   Der Aufenthaltsraum für Zuschauer und nicht aktiv am Flugbetrieb beteiligte Personen, der Vorbereitungsraum für Steuerer, sowie die Abstellfläche für Kfz sind durch einen 2,5m hohen Sicherheitszaun von der Start- und Landefläche abgegrenzt. Es ist sicherzustellen, dass sich nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligte Personen innerhalb des Aufenthaltsraums aufhalten.

 

5.   Unfälle, bei denen ein Luftfahrzeug während des Betriebs einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht hat, sind unverzüglich einer Polizeidienststelle zu melden.

                                                     Tel.:      110

Darüber hinaus ist vom diensthabenden Flugleiter oder Platzhalter zu informieren:

                  Regierungspräsidium Kassel ( Luftfahrt )

                  Herr Henning                 Tel.:      0561 / 1063311

                  Herr Viehmann              Tel.:      0561 / 1063314

An Feiertagen, Samstagen und Sonntagen und außerhalb der Dienstzeiten des RP ist die Meldung direkt an eine der folgende Stellen vorzunehmen:

                  Herr Viehmann              Tel.:      0561 / 8701272

                  Brandschutzamt Stadt Kassel (zur Weiterleitung an Herrn Viehmann)

                                                     Tel.:      0561 / 78840

                                                     Tel.:      0561 / 19222

                                                     Tel.:      0561 / 12520

 

B) Flugbetrieb

 

1.   Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Soforthilfe am Unfallort oder in Erster Hilfe teilgenommen hat. Hierüber ist ein Nachweis gemäß §8a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO 20) bzw. der Verordnung über Luftfahrtpersonal §126 zu führen. Betriebsfähige Sicherheits- und Hilfsgeräte (Verbandkasten, Feuerlöscher), mindestens solche, die für das Mitführen in Pkw vorgeschrieben sind, sind bei Flugbetrieb bereitzuhalten.

 

2.   Bei Flugbetrieb ist ein Modellflugbuch zu führen. Der Flugleiter notiert ausschließlich die Übernahme und Abgabe seiner Funktion und Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes. Jeder Steuerer trägt Vor-/Nachnahme, Beginn/Ende seiner Teilnahme am Flugbetrieb, Name und Antriebsart der vom ihm betriebenen Modelle ein.

 

3.   Für geringen Flugbetrieb, Montag bis Freitag, benennt der Verein im Voraus keine Flugleiter. Bei gleichzeitigem Betrieb von mehr als drei Flugmodellen ist durch die anwesenden Steuerer ein Flugleiter zu bestimmen.

 

4.   Zugelassen sind Motor- und Segelflugmodelle bis zu einem Gewicht von 25kg. Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die sich in technisch einwandfreien Zustand befinden.

 

5.   Der Betrieb von Modellen mit Raketenantrieb ist nicht gestattet.

 

6.   Es ist sicherzustellen, dass bei Flugbetrieb das Gelände von Unbefugten nicht betreten wird. Ist dies nicht möglich, ist der Flugbetrieb einzustellen.

 

7.   Im Modellflug unerfahrene Personen dürfen nur nach fliegerischer Einweisung und im Beisein eines fachkundigen Vereinsmitglieds Flugmodelle betreiben.

 

8.   Das Flugmodell muss während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden. Das Anfliegen von Personen und Tieren, das Überfliegen von Personengruppen und der Kfz Abstellfläche ist untersagt. Strassen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes dürfen nicht unter 25m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- und Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege- oder Straßenabschnitt mindestens auf 25m Breite keine Personen oder störende Gegenstände (z.B. Kfz) befinden.

 

9.   Der gleichzeitige Betrieb von mehr als drei Flugmodellen ist nur bei Anwesenheit eines Flugleiters zulässig.

 

10.  Bei Flugbetrieb ist der Windsack zu setzen.

 

11.  Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den Bestimmungen für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Flugmodellen entsprechen. Die Frequenzabstimmung erfolgt über eine Klammertafel. Das Betreiben der Funkanlage ist nur in Verbindung mit der jeweiligen Kanal-Klammer erlaubt. Funkanlagen mit automatisch wechselnden Sendefrequenzen sind von dieser Kanal-Klammer-Regelung ausgenommen (z.B. 2.4 GHz).

 

12.  Der Flugbetrieb darf nur in einem Gebiet mit einem Radius von 300m um den Flugplatzbezugspunkt durchgeführt werden. In der Zeit vom 15.03. bis 15.07. ist ein max. Flugradius von 200m erlaubt. Zusätzlich darf ein Sektor, welcher vom Zufahrtsweg zum Platz und dem nordwestlichen Rand der benachbarten Feldholzinsel begrenzt wird, zu keiner Zeit überflogen werden. Genaueres geht aus der Übersichtskizze (Bst. F) hervor.

 

13.  Die maximale Flughöhe wird durch die Höhe des unkontrollierten Luftraums begrenzt.

 

C) Vorschriften für den Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor

 

1.       Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in der Luft und am Boden zu folgenden Zeiten betrieben werden:

Werktags                           08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Sonn- u. Feiertags              09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr

(Längstens jedoch bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang)

 

2.   Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen am Flugbetrieb nur teilnehmen, wenn ein gültiger Lärmpass mitgeführt wird.

 

3.   Durch Flugmodelle mit Verbrennungsmotor darf nur der Luftraum in südöstlicher Richtung, d.h. in dem von Fulda und BAB begrenzten Dreieck benutzt werden. Davon sind Starts und Landungen ausgenommen.

 

4.   Es dürfen gleichzeitig nur drei Flugmodelle mit Verbrennungsmotor betrieben werden.

 

5.   Der Modellflugplatz liegt innerhalb einer 1,5km Zone zur nächsten bebauten Siedlung. Deshalb darf ein Lärmwert von 82db(A), gemessen in 25m Entfernung, nicht überschritten werden. Dieser Lärmwert gilt beim Betrieb eines Flugmodells. Bei gleichzeitigem Betrieb von zwei Flugmodellen mit Verbrennungsmotor darf der Lärmwert jedes einzelnen Modells 79db(A) nicht übersteigen. Bei gleichzeitigem Betrieb von drei Flugmodellen mit Verbrennungsmotor darf der Lärmwert jedes einzelnen Modells 77db(A) nicht übersteigen.

 

 

D) Vorschriften für den Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb

 

1.   Die Punkte C1, C2, C3 und C4 gelten uneingeschränkt auch für Flugmodelle mit Turbinenantrieb.

 

2.   Der Steuerer eines turbinengetriebenen Flugmodells muss sich vor Aufnahme des Flugbetriebes davon überzeugen, das der in Punkt B12 beschriebene Flugraum zum sicheren Betrieb des Flugmodells ausreichend ist. Ist der Flugraum nicht ausreichend, darf das Flugmodell nicht betrieben werden.

 

3.   Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit ECU betrieben werden, die max. Drehzahl und Abgastemperatur begrenzt.

 

4.   Vor Inbetriebnahme des Flugmodells muss ein geeigneter, einsatzfähiger Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Dieser wird durch den Steuerer gestellt. Auf dem Fluggelände muss ein weiterer Feuerlöscher vorhanden sein. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher ist nach Herstellervorschrift zu prüfen.

 

5.   Inbetriebnahme und Testläufe dürfen nicht in dem unter Punkt A4 beschriebenen Aufenthaltsraum durchgeführt werden. Es dürfen sich keine Personen im Bereich des Abgasstrahls aufhalten. Es dürfen sich keine losen Gegenstände im Bereich des Triebwerkeinlaufs befinden. Die Turbine ist mit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten.

 

6.   Wird die Turbine mit Flüssiggas gestartet, gilt im nahen Umkreis um das Flugmodell Rauchverbot.

 

7.   Der Modellflugplatz liegt innerhalb einer 1,5km Zone zur nächsten bebauten Siedlung. Deshalb darf ein Lärmwert von 90db(A), gemessen in 25m Entfernung nicht überschritten werden. Dieser Lärmwert gilt beim Betrieb eines Flugmodells. Bei gleichzeitigem Betrieb von zwei Flugmodellen mit Turbinenantrieb darf der Lärmwert jedes einzelnen Modells 87db(A) nicht übersteigen. Bei gleichzeitigem Betrieb von drei Flugmodellen mit Turbinenantrieb darf der Lärmwert jedes einzelnen Modells 85db(A) nicht übersteigen.

 

E) Vorschriften für den Windenstartbetrieb

 

1.   Das Auslegen der Hochstartseile ist auf den Randstreifen der Wege, die den Modellflugplatz begrenzen, erlaubt. Die Wege dürfen bis max. 300m um den Bezugspunkt des Platzes zum Hochstartbetrieb benutzt werden.

 

2.   Zur Sicherung sind an allen Gefahrenpunkten Hinweisschilder aufzustellen. Zusätzlich ist durch Einsatz von Posten sicherzustellen, dass Dritte durch den Betrieb der Seilwinden nicht gefährdet werden.

 

3.   Die Winden sind bei Windrichtungen, die ein Starten längs des Platzes erlauben, am südöstlichen Rand etwa auf der halben Länge des Platzes aufzustellen. Bei Startrichtung parallel zum Zufahrtsweg sind die Winden am nordöstlichen Platzende so aufzustellen, dass andere Flugmodelle bei Start und Landeanflug die Windenstartstelle nicht überfliegen müssen.

 

4.   Der landwirtschaftliche und übrige Verkehr darf durch den Windenstartbetrieb nicht behindert werden.

 

Kassel, März 2009

 

gez.                                                                 gez.

Modellflugreferent                                             stellvertr. Vorsitzender

Mathias Gleim                                                  Reinhard Liese

Flugsektor Langes Feld