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Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V.

Fliegen & Fliegen lernen

Foto eines Segelflugzeugs, das in der Thermik kreist

Gebührenordnung

Stand: 01. Januar 2009

Alle Preise sind Endverbraucherpreise und in Euro angegeben. Zusätzlich zur Gebührenordnung gilt die Baustundenordnung.

Gebührenordnung

Baustundenordnung

 

1. Mitgliedsbeiträge

2. Aufnahmegebühren

3. Umlagen

4. Startgebühren

5. Lehrgangsgebühren

6. Gastflüge

7. Mieten

 

1. Mitgliedsbeiträge

1.1 Voller Beitrag, Segelflug (ab 18 Jahre), monatlich 16,00
1.2 Ermäßigter Beitrag, Segelflug (ab 14 Jahre, unter 18 Jahre, sowie Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige), monatlich 7,00
1.3 Voller Beitrag, Modellflug (ab 18 Jahre),
Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung über den HLB abgeschlossen werden (Auskunft gibt Kai Reuter), jährlich
72,00
1.4 Ermäßigter Beitrag, Modellflug (ab 14 Jahre, unter 18 Jahre, sowie Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige),
Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung über den HLB abgeschlossen werden (Auskunft gibt Kai Reuter), jährlich
36,00
1.5 Ermäßigter Beitrag, Modellflug (unter 14 Jahre),
Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung über den HLB abgeschlossen werden (Auskunft gibt Kai Reuter), jährlich
0,00
1.6 Fördernde Mitglieder (Mindestbeiträge), monatlich 5,50
1.61 Fördernde Mitglieder (Mindestbeiträge, Eintritt oder Statusmeldung ab 01.04.2007), monatlich 8,00

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2. Aufnahmegebühren

2.1 Volle Gebühr, Segelflug (ab 18 Jahre) 103,00
2.2 Ermäßigte Gebühr, Segelflug (ab 14 Jahre, unter 18 Jahre, sowie Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige) 57,00
2.3 Volle Gebühr, Modellflug (ab 18 Jahre) 50,00
2.4 Ermäßigte Gebühr, Modellflug (ab 14 Jahre, unter 18 Jahre, sowie Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige) 10,00
2.5 S-Club Mitglieder erhalten auf alle Aufnahmegebühren (2.1 - 2.4) 50% Ermäßigung  

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3. Umlagen

3.1 Umlage für Segelflugzeuge, diese Umlage ist nach Erwerb des PPL-C zu entrichten. 103,00
3.2 Baustundenumlage (jährlich zu entrichten und nicht abfliegbar, vgl. Baustundenordnung) 92,00
3.3 Umlage für die ASW 28, einmalig zu zahlen nach erster Benutzung 100,00
3.4 Umlage für Postbezieher der Verein Aktuell, jährlich 5,00

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4. Startgebühren

4.1 Windenstart (für alle Flugzeugtypen, vgl. Baustundenordnung) 3,00
4.2 Flugzeugschlepp (zuzüglich Kosten des Schleppflugzeuges) 1,50
4.3 Zeitzuschläge je Minute Flugdauer (vgl. Baustundenordnung) 0,20
4.4 Fliegen zwei Segelflugzeugführer zusammen, zahlen beide eine Startgebühr nach 4.1 mit 4.3, bzw. 4.2 mit 4.3  
4.5 Startgebühren für Vereinsmitglieder mit einem eigenem Flugzeug (vgl. Baustundenordnung) 4,75
4.6 Windenstartgebühren für Vereinsfremde mit eigenem Flugzeug 6,00
4.7 Flüge von Aero - Club - Mitgliedern mit Windenstart 7,50

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5. Lehrgangsgebühren

5.1 Lehrgangsgebühr für Vereinsfremde ("Schnupperlehrgang")
Gültig für 4 Flugtage, zuzüglich der unter Punkt 4 beschriebenen Startgebühren
50,00
5.2 Gebühren für die Unterkunft, Unterstellung, Geländenutzung usw. bei geschlossenen Lehrgängen anderer Vereine nach Vereinbarung  
5.3 S-Club Mitglieder erhalten auf die Lehrgangsgebühr (5.1) 50% Ermäßigung  

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6. Gastflüge

Der Flugzeugführer muss über eine Gesamtflugzeit von 100 Std. verfügen!

6.11 Gastflüge von Vereinsfremden, Flüge bis 15 min., maximal 20 min. Flugzeit 25,00
6.12 bei Flügen ab der 21. min jede weiteren 5 Minuten 5,00
6.3 S-Club Mitglieder erhalten auf alle Gastflüge (6.11 - 6.12) 10% Ermäßigung  
6.4 Bei Flügen mit Angehörigen oder fördernden Mitgliedern gilt für beide Sitzplätze Punkt 4.4 der Gebührenordnung  
  Die Flüge nach Punkt 6 sind vom Startfluglehrer so einzuordnen, dass der Schulbetrieb nach Möglichkeit nicht beeinträchtigt wird  

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7. Mieten

7.11 Otto - Schwab - Haus, pro Zimmer, Strom wird nach Verbrauch berechnet, monatlich 18,00
7.12 Posthaus, pro Zimmer, Strom wird nach Verbrauch berechnet, monatlich 18,00
7.13 Kantinenwohnung Wohnzimmer, Strom und Heizung wird nach Verbrauch berechnet, monatlich 30,00
7.14 Kantinenwohnung 2 Zimmer, Diele, Toilette, Bad
Strom und Heizung wird nach Verbrauch berechnet, monatlich
45,00
7.15 Knofenbaude (Garage), pro Zimmer, Strom wird nach Verbrauch berechnet, monatlich 16,00
7.16 Alte Halle, pro Zimmer, Strom wird nach Verbrauch berechnet, monatlich 16,00
7.17 Remise, pro Zimmer, Strom wird nach Verbrauch berechnet, monatlich 14,50
7.18 Übernachtung im Gästezimmer, pro Nacht 5,00
7.19 Übernachtung in Gemeinschaftsräumen, pro Nacht, Erwachsene 3,00
7.20 Übernachtung in Gemeinschaftsräumen, pro Nacht, Jugendliche 0,50
7.21 Nutzung der Räumlichkeiten des Vereines für private Feiern, pro Tag 25,00
7.25 Grundgebühr Strombereitstellung, pro Zählstelle, monatlich 2,50
7.26 Stromkosten (Strom wird für jedes Zimmer nach Verbrauch berechnet), pro kWh 0,20
7.31 Hallenmiete für ein aufgerüstetes Segelflugzeug für ständig auf dem Dörnberg fliegende Vereine und Privatflugzeuge von Vereinsmitgliedern, monatlich 30,00
7.32 Hallenmiete für ein abgerüstetes Segelflugzeug, Hänger oder Fahrzeug für ständig auf dem Dörnberg fliegende Vereine und Privatflugzeuge von Vereinsmitgliedern, monatlich 18,00
7.33 Unterstellung von Winden, Fahrzeugen, sowie Flugzeuganhängern unter der neuen Halle, monatlich 10,00
7.34 Unterstellung von Winden, Fahrzeugen, sowie Flugzeuganhängern auf dem Vereinsgelände, monatlich 4,00
7.35 Hallenmiete pro Segelflugzeug, -Hänger oder Fahrzeug für sonstige Personen, täglich 1,50

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